Blitzschutz

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Wenn es blitzt und donnert, sollte bei Ihnen zu Hause oder im Betrieb alles fehlerfrei funktionieren.

Ein Blitzschutzsystem ist zu errichten, wenn behördliche Auflagen oder andere Rechtsvorschriften (z.B. die Bau- oder Versammlungsstättenverordnung) dies vorschreiben. Ist das nicht der Fall, ist die Errichtung eine freiwillige Entscheidung des Gebäudeeigentümers. Unter Umständen kann beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ein Blitzschutzsystem durch den Versicherer gefordert werden.
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Eine funktionsfähige Blitzschutzanlage unterteilt sich in folgende Anlageteile:
- Erdungsanlage / Ringerder, Fundamenterder und Tiefenerder
- Fanganlage oberirdisch für verschiedene Dacharten und Aufbauten
- Überspannungsschutz / Innerer Blitzschutz

Es sind folgende Grundleistungen erforderlich:
- Die Bestandsaufnahme mit Messung der Erdungsanlage
- Beurteilung und Planung der Fanganlage
- Erarbeitung des Angebotes


Wenn Sie mehr dazu wissen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihre eMail.

Das Thema interessiert Sie?

Dann lesen Sie sich die Broschüre des Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen HandwerkeZVEH durch. Viele wertvolle Informationen und nützliche Tips.

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